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Volksverhetzung: Urteil gegen Verleger rechtskräftig

Karlsruhe. Weil er in einem Magazin seines Verlags Volksverhetzung betrieb und Propaganda verfassungswidriger Organisationen verbreitete, hat das Landgericht Dortmund einen Mann zu Recht verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige dritte Strafsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Dienstag die Revision des Angeklagten, dessen Name nicht mitgeteilt wurde. Es habe keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil gegeben. Das Dortmunder Gericht hatte ihn im Februar zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.08.2023, Seite 2, Inland

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