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Aus: Ausgabe vom 17.07.2023, Seite 4 / Inland

Asylunterkünfte: Gegen die Menschenrechte

Halle. Die Unterbringung von Geflüchteten in großen Gemeinschaftsunterkünften verstößt nach Ansicht der halleschen Juristen Winfried Kluth und Jakob Junghans gegen Menschenrechte. »In großen Unterkünften sind Probleme nur ganz begrenzt durch Maßnahmen einschränkbar«, sagte Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Interview der dpa. Kommunen verstießen damit gegen grundlegende Menschenrechte und internationale Diskriminierungs- und Missbrauchsverbote. Angaben des Landesinnenministeriums zufolge hat die größte der 37 Gemeinschaftsunterkünfte in Sachsen-Anhalt eine Kapazität von 360 Plätzen. (dpa/jW)