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Aus: Ausgabe vom 09.06.2023, Seite 15 / Feminismus

Verfassungsbeschwerde von Hänel erfolglos

Karlsruhe. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die 2017 wegen des damals noch gültigen Werbe­verbots für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, ist beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die höchste gerichtliche Instanz der Bundesrepublik nahm ihre Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an, weil der Bundestag im vergangenen Sommer den Paragraphen 219 a aus dem Strafgesetzbuch samt der hierauf beruhenden Urteile aufgehoben hatte. Es gebe kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis – weder im konkreten Fall noch etwa unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr, entschied die zweite Kammer des zweiten Senats in Karlsruhe. Hänel hatte über Jahre für die Abschaffung des Paragraphen gekämpft. Im Bundestag stimmte im Juni vergangenen Jahres eine große Mehrheit für die Streichung. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht. (dpa/jW)

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