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Wahlzulassung: AfD scheitert mit Eilantrag
Bremen. Das Wahlprüfungsgericht in Bremen hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, doch noch zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen zu werden. Das Gericht erklärte den Eilantrag am Donnerstag für unzulässig: Wenn es direkt um das Wahlverfahren gehe, sei ein solches vorläufiges Verfahren nicht möglich. Rechtsschutz sei im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach einer Wahl zu erlangen. Der Landesverband ist in zwei Lager mit jeweils eigenen Kandidatenlisten gespalten. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde erhoben werden. (AFP/jW)
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