Zum Inhalt der Seite

Wahlzulassung: AfD scheitert mit Eilantrag

Bremen. Das Wahlprüfungsgericht in Bremen hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, doch noch zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen zu werden. Das Gericht erklärte den Eilantrag am Donnerstag für unzulässig: Wenn es direkt um das Wahlverfahren gehe, sei ein solches vorläufiges Verfahren nicht möglich. Rechtsschutz sei im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach einer Wahl zu erlangen. Der Landesverband ist in zwei Lager mit jeweils eigenen Kandidatenlisten gespalten. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde erhoben werden. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.04.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!