4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 20.04.2023, Seite 5 / Inland

Saisonarbeiter unzureichend geschützt

Brüssel. Saisonarbeiter sind in der BRD nach Einschätzung der EU-Kommission nur unzureichend geschützt. Deutschland und neun weitere EU-Staaten kämen den Verpflichtungen der Richtlinie zu Saisonarbeitskräften nicht ordnungsgemäß nach, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Gegen die Länder sei ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, an dessen Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen kann. Die Einhaltung der Regeln könne auch zur Verringerung der irregulären Migration beitragen, teilte die EU-Kommission mit. Die Vorgaben sollen Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Ländern vor Ausbeutung schützen. Neben Deutschland haben nun etwa Belgien, Italien und Luxemburg zwei Monate Zeit, die Einschätzung der EU-Kommission zu entkräften. (dpa/jW)

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