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Umgang mit Ukrainern als Vorbild für Flüchtlingspolitik

Foto: Christoph Soeder/dpa
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl wertet den Umgang mit Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU als vorbildhaft für den Umgang mit Geflüchteten allgemein

Berlin. Für Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa geltende Sonderregeln bewertet die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl als vorbildhaft für den Umgang mit Geflüchteten allgemein. Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, erklärte am Donnerstag, der »vorübergehende Schutz« habe ermöglicht, »was in der Flüchtlingspolitik lange Zeit unmöglich schien: Ukrainische Kriegsflüchtlinge können ihren Schutzort in Europa frei wählen, dürfen direkt arbeiten oder zur Schule gehen und bekommen unkomplizierten Schutz«. Andere Geflüchtete hätten diese Vorteile aber nicht, so Judith. Denn Schutzsuchende aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan hätten vielfach auch Verwandte in der Bundesrepublik, die ihnen beim Ankommen helfen würden. Diese würden aber gezwungen in Erstaufnahmeeinrichtungen zu leben, sie könnten nur schwer den Wohnort wechseln »und werden so mit repressiven Maßnahmen gegängelt«, so Judith.

In einer im Dezember veröffentlichte Umfrage des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) unter ukrainischen Geflüchteten in der Bundesrepublik hatten 74 Prozent der Befragten angegeben, dass sie in Privatunterkünften lebten. 17 Prozent kamen demnach in Hotels oder Pensionen unter, lediglich neun Prozent wohnten in Gemeinschaftsunterkünften.

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Andere Asylsuchende müssten dagegen »bis zu 18 Monaten in oft abgelegenen Aufnahmeeinrichtungen wohnen, (…) wo ein selbstbestimmtes Leben unmöglich ist«, kritisierte Pro Asyl. Sie dürften »meist über Monate hinweg nicht arbeiten und bekommen auch nur die geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz«. »Die schlechten Lebensbedingungen während eines Asylverfahrens in Deutschland sind nicht zu rechtfertigen«, erklärte die rechtspolitische Sprecherin. Anstatt Menschen über Monate hinweg »in Lagern zu isolieren und ihnen das Arbeiten zu verbieten«, sollte die Bundesregierung ihnen »wie den Ukrainerinnen und Ukrainern auch einen direkten Start in Deutschland ermöglichen.« (AFP/jW)

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Erschienen am 03.03.2023, Inland

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