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Aus: Ausgabe vom 17.01.2023, Seite 4 / Inland

Berufungsbegründungen von AfD vorgelegt

Münster. Die AfD hat beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster Berufungsbegründungen für drei Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte das gegenüber dpa am Montag. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung am OVG gebe es noch nicht. Die AfD hatte im Sommer 2022 gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Dabei ging es um die Einstufung der Gesamtpartei, des Jugendverbandes und des formal aufgelösten »Flügels« als »rechtsextremistische Verdachtsfälle« durch den Verfassungsschutz. (dpa/jW)

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