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Lübeck verbietet Aufmarsch von Rechtsextremisten

Polizei schließt Brandstiftung bei jüngstem Wohnheimbrand aus

Die Polizei hat vorsätzliche Brandstiftung als Ursache für das Feuer in einem Lübecker Wohnheim ausgeschlossen. Nach den Ermittlungsergebnissen kämen entweder Fahrlässigkeit oder eine technische Ursache als Brandauslöser in Frage, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag auf Anfrage in Lübeck. Nach Aussagen dreier Zeugen entstand sich das Feuer in einem Zimmer in der Mitte des Gebäudes und nicht an den Außenwänden. Danach habe sich der Brand fast »explosionsartig« auf die übrigen Räume ausgeweitet. Das Zimmer sei von einer 25 Jahre alten Frau bewohnt worden, die allerdings zum Zeitpunkt des Brandes nicht zu Hause gewesen sei.

Bei dem Brand waren am Mittwoch abend drei Männer im Alter zwischen 30 und 49 Jahren ums Leben gekommen, weitere drei Personen wurden verletzt. Insgesamt hielten sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs 13 Menschen in dem Wohnheim auf. Das Barackengebäude mit insgesamt 26 Zimmern wurde vom evangelischen Wohlfahrtsverband Diakonie betreut. Das Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder. Der Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf etwa 400 000 Mark. Die Bewohner wurden in Ausweichunterkünfte gebracht.

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Erst am vergangenen Sonntag war die Hansestadt Schauplatz eines Brandes gewesen. Dabei handelte es sich allerdings um einen Anschlag, bei dem die katholische St.- Vicelin-Kirche im Stadtteil St. Jürgen zerstört wurde. Die Täter werden im rechtsradikalen Umfeld vermutet. Die Stadt Lübeck untersagte unterdessen zwei für Sonnabend geplante rechtsextremistische Veranstaltungen. Dabei handelt es sich um eine Kundgebung im Lübecker Zentrum, zu der ein sogenanntes Bündnis »Rechts für Lübeck« unter dem Motto »Kirchenasyl wider Recht und Gesetz« aufgerufen hatte. Auch eine Demonstration der Jungen Nationaldemokraten wurde verboten. Die Polizei versetzte mehrere Hundertschaften in Bereitschaft.

ddpADN/jW

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.05.1997, Seite 0, Inland

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