-
27.09.2022
- → Inland
Boxberg: Angaben zu Schießerei korrigiert
Karlsruhe. Beim Angriff eines »Reichsbürgers« auf SEK-Beamte in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) im April ist noch ein zweiter Polizist verletzt worden. Der Täter habe auf 14 Polizisten geschossen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs zu dem Verfahren. Dabei seien zwei Beamte verletzt worden. Ursprünglich war nach dem eskalierten Einsatz in der Kleinstadt zwischen Heilbronn und Würzburg stets von einem angeschossenen Polizisten die Rede gewesen. Die Beamten waren am 20. April ausgerückt, um bei dem 54jährigen nach einer illegalen Waffe zu suchen, als dieser das Feuer eröffnete. In dem Haus wurden begehbare Waffenkammern und große Munitionsmengen vorgefunden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!