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Karlsruhe prüft EU-Wiederaufbaufonds

Karlsruhe. Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Montag die zweitägige Verhandlung zur Schuldenaufnahme der Europäischen Union für den »Coronawiederaufbaufonds« begonnen. Der Zweite Senat prüft, ob die deutsche Zustimmung zur Kreditaufnahme von insgesamt 750 Milliarden Euro verfassungswidrig war. Mehr als 2.000 Bürgerinnen und Bürger haben gegen den Coronahilfsfonds Verfassungsbeschwerde eingelegt, unter ihnen der frühere AfD-Politiker Bernd Lucke. Das Urteil wird in drei bis vier Monaten erwartet. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.07.2022, Seite 2, Kapital & Arbeit

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