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BRD-Regierung für stärkere Windenergienutzung

Berlin. Für den Ausbau von Windkraftanlagen an Land hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines »Windenergieflächenbedarfsgesetzes« beschlossen. Bis Ende 2032 sollen Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen jeweils 2,2 Prozent ihrer Fläche nutzbar machen; Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland jeweils 1,8 Prozent. Die Vorgaben für andere Flächenländer liegen dazwischen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von 0,5 Prozent. Für Ende 2026 sind Zwischenziele vorgesehen. Derzeit sind rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Nutzung von Windenergie an Land ausgewiesen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.06.2022, Seite 2, Inland

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