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EuGH: Verbandsklagen gegen Facebook zulässig

Luxemburg. Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internetriesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag mit. Dies stehe im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das vor allem darin bestehe, personenbezogene Daten zu schützen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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