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06.01.2022
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»Verdachtsfall« AfD: Prozess ab März
Köln. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 8. und 9. März über die Frage, ob der Inlandsgeheimdienst die AfD als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« werten darf. Es gehe um vier Klagen der Partei beziehungsweise ihrer Jugendorganisation »Junge Alternative« gegen die BRD, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. »Ob bereits am 9. März 2022 Entscheidungen verkündet werden, ist derzeit nicht absehbar«, so das Gericht. Die Partei will eine mögliche Einstufung als »Verdachtsfall« verhindern. Diese erlaubt es der Behörde, legal sogenannte V-Leute und andere geheimdienstliche Methoden einzusetzen. (dpa/jW)
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