-
16.12.2021
- → Ausland
Südafrikas Expräsident muss zurück in Haft
Johannesburg. Der ehemalige südafrikanische Präsident Jacob Zuma muss zurück in Haft. Seine Freilassung aus Gesundheitsgründen sei unrechtmäßig gewesen, urteilte am Mittwoch ein Gericht in der Hauptstadt Pretoria. Der 79jährige hatte Anfang Juli eine 15 Monate lange Haftstrafe wegen Missachtung der Justiz angetreten, war aber am 5. September auf Anordnung des zuständigen obersten Justizvollzugsbeamten freigelassen worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Beamte den vorgeschriebenen legalen Weg missachtet, der zuvor die Anhörung eines medizinischen Expertengremiums vorsieht. Wegen Korruptionsvorwürfen aus seiner Amtszeit (2009–2018) soll sich Zuma vor einer Untersuchungskommission verantworten. Mehreren Vorladungen war er jedoch nicht gefolgt, was die Haftstrafe zur Folge hatte. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
