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Kündigung von früherem SAP-Betriebsrat rechtens
Mannheim. Die fristlose Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger hat Bestand. Das Arbeitsgericht Mannheim wies am Mittwoch die Kündigungsschutzklage dagegen ab, wie eine Sprecherin mitteilte. Angaben zur Begründung machte sie nicht. Ein Vergleich war im Vorfeld bei einem Gütetermin nicht zustande gekommen. Der Softwarekonzern hatte Zeiger vorgeworfen, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben – womöglich, um einen Betriebsratskollegen zu decken. (dpa/jW)
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