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Aus: Ausgabe vom 10.11.2021, Seite 4 / Inland

Stutthof-Prozess: Verteidigung blockt ab

Itzehoe. Im Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin wird das Landgericht Itzehoe frühere Zeugenaussagen der Angeklagten voraussichtlich nicht verwenden dürfen. Das Gericht hatte den Verteidiger gebeten, mit seiner 96 Jahre alten Mandantin zu klären, ob sie der Verwendung der Aussagen widerspreche. »Diesen Widerspruch erklären wir«, sagte der Anwalt am Dienstag. Irmgard F. war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Nach Angaben des Verteidigers war seine Mandantin bereits 1954 vor dem Prozess gegen den Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe als Zeugin gehört worden. Weitere Zeugenaussagen hatte sie 1964, 1966 und 1982 gemacht. (dpa/jW)