-
05.11.2021
- → Sport
Ohne Erfolg
Karlsruhe. Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf gegen Vereine weiterhin wegen des Fehlverhaltens ihrer Fans Geldstrafen verhängen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und wies damit eine Beschwerde des Regionalligisten Carl Zeiss Jena zurück. Das bisherige Vorgehen des DFB verstoße nicht gegen die öffentliche Ordnung, hieß es. Geldstrafen seien »als präventive Maßnahme« einzuordnen. Wegen drei Pyrotechnikvorfällen war Jena im Jahr 2018 vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 25.000 Euro verurteilt worden. Der damalige Drittligist wehrte sich dagegen. Die Klage vor dem zuständigen Oberlandesgericht blieb aber ohne Erfolg. (sid/jW)
Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?
Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.
Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!