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Hessen: Sondervermögen verfassungswidrig

Wiesbaden. Das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen ist verfassungswidrig. Das hat der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden. Die haushaltsrechtlichen Kompetenzen seien überschritten worden, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Es hätte andere Formen der Krisenbewältigung gegeben. Das Gesetz zum Sondervermögen sei mit der Landesverfassung unvereinbar. Das kreditfinanzierte Sondervermögen hat ein Volumen von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Mit dem Geld sollen die Folgen der Coronakrise abgemildert werden. Bis Ende 2023 dürfen die Kredite aufgenommen werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2021, Seite 2, Inland

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