-
17.06.2021
- → Inland
Spendenaffäre: AfD-Klage abgewiesen
Berlin. Die AfD ist mit einer Klage gegen ein in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel verhängtes Bußgeld gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Partei am Mittwoch nach mündlicher Verhandlung ab. Der Bundestag hatte Ende 2020 ein Bußgeld von 396.000 Euro gegen die AfD verhängt, nachdem zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz im Jahr 2017 an Weidels baden-württembergischen Kreisverband insgesamt rund 132.000 Euro überwiesen hatten. Dies wertete das Parlament als verbotene Annahme anonymer Spenden. Die AfD hatte argumentiert, dass es sich bei den Zahlungen um eine Direktspende an die damalige Kreisvorsitzende Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe. Dies sah das Gericht anders. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!