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Einstweilige Verfügung im Fall Reichelt erwirkt

Berlin. Bild-Chefredakteur Julian Reichelt hat gegen den Spiegel eine einstweilige Verfügung erwirkt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Sonnabend berichtete, hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Teile eines im März veröffentlichten Spiegel-Artikels mit dem Titel »Feiern, vögeln, feuern« erlassen. Der Text befasste sich mit Hintergründen einer inzwischen abgeschlossenen internen Ermittlung der Compliance-Abteilung des Axel-Springer-Konzerns gegen den Bild-Chef. Nach Springer-Angaben standen im Kern der Untersuchung die Vorwürfe des Machtmissbrauchs im Zusammenhang mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen sowie Drogenkonsum am Arbeitsplatz.

Das Compliance-Verfahren gegen Reichelt, der seit fast 20 Jahren in unterschiedlichen Funktionen für Springer tätig ist, war im März bekanntgeworden. Eine solche Untersuchung in einer Firma zielt darauf ab zu prüfen, ob das Verhalten regelkonform war und die Richtlinien einer Firma eingehalten worden sind. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.05.2021, Seite 15, Medien

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