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Urteil: Kein Flüchtlingsstatus für Jesiden
Münster. Jesiden aus dem irakischen Distrikt Sindschar haben nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster keinen generellen Anspruch auf eine Flüchtlingsanerkennung in Deutschland. Als Gruppe drohe ihnen derzeit keine Verfolgung durch die Dschihadistenmiliz »Islamischer Staat« (IS), erklärte das Gericht am Montag. Damit hob das OVG anderslautende Urteile des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts in zwei Asylverfahren auf. Bisher sei die Rechtsprechung in der Frage »uneinheitlich« gewesen. Geklagt hatten demnach eine 19jährige Jesidin aus dem Irak, die derzeit in Solingen lebt, sowie ein 23 Jahre alter Mann aus Mülheim.(AFP/jW)
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