-
16.04.2021
- → Feuilleton
Wieder hinsetzen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Coronakrise abgelehnt. »Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (…) als erforderlich und angemessen«, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Mehr als 20 Musikerinnen und Musiker der Initiative »Aufstehen für die Kunst« hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Philharmonie in München zu erreichen. Der VGH sah aber auch keine Ungleichbehandlung der Kultur. »Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei«, entschied das Gericht. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!