-
13.01.2021
- → Inland
Teilzeitstudenten haben Anspruch auf Hartz IV
Darmstadt. Teilzeitstudenten können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Sie erhielten keine Bafög-Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, da ein Teilzeitstudium ihre Arbeitskraft nicht voll in Anspruch nehme, begründete das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am Dienstag seinen Beschluss. Hartz- IV-Leistungen seien daher in diesen Fällen nicht ausgeschlossen. Geklagt hatte ein Mann aus Gießen, dem die Universität wegen seiner chronischen Erkrankung an Epilepsie ein Studium in Teilzeit erlaubt hatte. Das Gericht verurteilte das Jobcenter nun per einstweiliger Anordnung, dem Studenten die Zahlung zu gewähren. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!