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Teilzeitstudenten haben Anspruch auf Hartz IV

Darmstadt. Teilzeitstudenten können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Sie erhielten keine Bafög-Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, da ein Teilzeitstudium ihre Arbeitskraft nicht voll in Anspruch nehme, begründete das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am Dienstag seinen Beschluss. Hartz- IV-­Leistungen seien daher in diesen Fällen nicht ausgeschlossen. Geklagt hatte ein Mann aus Gießen, dem die Universität wegen seiner chronischen Erkrankung an Epilepsie ein Studium in Teilzeit erlaubt hatte. Das Gericht verurteilte das Jobcenter nun per einstweiliger Anordnung, dem Studenten die Zahlung zu gewähren. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.01.2021, Seite 2, Inland

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