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Münchner Stadtportal wettbewerbswidrig

München. Das offizielle Internetstadtportal von München (www.muenchen.de) ist laut einem Gerichtsurteil zu sehr wie ein Presseprodukt aufgemacht worden und daher wettbewerbswidrig. Das Landgericht München I teilte am Dienstag mit, dass es einer entsprechenden Klage von mehreren Verlagen mit Zeitungen in München stattgegeben habe.

Es ging in dem Fall nicht um das Portal an sich, sondern speziell um die konkrete Ausgestaltung des Inhalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die zuständige Kammer argumentierte: In der beanstandeten Form sei die Webseite mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Gebot der Staatsferne der Presse unvereinbar. Der Internetauftritt biete »eine Fülle von Informationen, die den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift – jedenfalls subjektiv – entbehrlich mache«, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.11.2020, Seite 15, Medien

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