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Aus: Ausgabe vom 22.10.2020, Seite 1 / Inland

Polizei darf Privatfeiern stürmen

Cottbus. Die Brandenburger Polizei darf nach eigenen Angaben auch in Privatwohnungen kontrollieren, ob an einer Feier in sogenannten Coronahotspots mehr Gäste teilnehmen als die zur Zeit erlaubten zehn Personen aus zwei Haushalten. Ein Polizeisprecher sagte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Mittwoch, der Gastgeber müsse die Beamten hineinlassen. Wenn er die Tür nicht öffne, dürfe die Polizei sie notfalls aufbrechen. Dabei handelten die Beamten unter der Leitung von Ordnungs- und Gesundheitsämtern, hieß es. Hintergrund ist die steigende Zahl registrierter Coronavirusinfektionen. Als Risikogebiet ist in Brandenburg seit Mittwoch neben Cottbus auch der Landkreis Spree-Neiße eingestuft. Die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner lag dort laut Gesundheitsministerium am Mittwoch bei 50,1. (AFP/dpa/jW)

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