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Fall Lübcke: Vorerst keine Akten an Ausschuss

Frankfurt am Main. Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) bekommt erst nach Abschluss des Strafprozesses die Akten aus dem Verfahren. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag entschied, könnte die Wahrheitsermittlung in dem Prozess gefährdet werden, falls der Untersuchungsausschuss die Akten schon während der laufenden Beweisaufnahme im Strafprozess bekommt. Der Landtagsausschuss hatte die Aktenherausgabe beantragt, der Generalbundesanwalt lehnte dies ab. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.09.2020, Seite 4, Inland

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