Bank Julius Bär muss zurückzahlen
Zürich. Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen zurückzahlen, entschied das Bundesgericht am Freitag und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt. (dpa/jW)
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