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Bank Julius Bär muss zurückzahlen

Zürich. Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen zurückzahlen, entschied das Bundesgericht am Freitag und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.09.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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