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Stromnetzentscheid: Urteil gegen Berlin

Berlin. Das Land Berlin darf das städtische Stromnetz vorerst nicht rekommunalisieren, entschied das Berliner Kammergericht am Donnerstag abend (nach jW-Redaktionsschluss). Das Urteil unterscheidet sich jedoch von der Entscheidung des Berliner Landgerichts vom November vergangenen Jahres, das dem Senat ebenfalls eine Abfuhr erteilte. Laut Kammergericht seien bei der Ausgestaltung der Ausschreibungskriterien Fehler gemacht worden. Zudem hätte Vattenfall keine ausreichende Akteneinsicht in die Angebote der Mitbieter erhalten. Der landeseigene Betrieb »Berlin Energie« hatte den Zuschlag für die Netzbetreibung für 20 Jahre erhalten. Nun betreibt Vattenfall vorerst weiter das Stromnetz. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.09.2020, Seite 2, Inland

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