Zum Inhalt der Seite
Leichtathletik

Die Ordnung der Schweiz

Vaud. Das Schweizer Bundesgericht hat die Berufung der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya abgewiesen und die »Testosteronregel« des Leichtathletikweltverbands bestätigt. Mittelstreckenläuferinnen mit erhöhtem Testosteronspiegel müssen diesen damit weiterhin durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken. »Sportlerinnen als Voraussetzung für die Teilnahme an 400- bis 1.500-Meter-Wettkämpfen der Einnahme von Medikamenten oder chirurgischen Eingriffen auszusetzen«, sei kein »Verstoß gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz«, stellte deren Oberste Gericht fest. Semenya lehnt die Einnahme von Medikamenten ab. (sid/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.09.2020, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!