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Mietpreisbremse in Niedersachsen ist unwirksam

Hannover. Die niedersächsische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form ist nichtig. Grund dafür sei, dass mit der Veröffentlichung der Mieterschutzverordnung Ende 2016 nicht auch eine Begründung geliefert wurde, entschied das Landgericht Hannover am Mittwoch. Das Land Niedersachsen hatte unter anderem Hannover als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen, die Begründung dafür fehlte allerdings. Das Bauministerium arbeitet unterdessen an einer neuen Verordnung, die derzeit nach Angaben eines Sprechers von den Kommunen und Verbänden geprüft wird. Voraussichtlich im Spätherbst solle sie verabschiedet werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2020, Seite 2, Ausland

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