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EU-Gerichtshof verurteilt Frankreich

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich wegen der Auflösung eines Roma-Camps im Jahr 2013 zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Sieben Roma hatten damals den EGMR angerufen und sollen nun mit je 7.000 Euro entschädigt werden, wie das Gericht am Donnerstag urteilte. Mit Blick auf die Räumung und die darauffolgenden Lebensbedingungen der Betroffenen sei zwar keine »unmenschliche und erniedrigende Behandlung« festzustellen. Die Konsequenzen für die Bewohner seien aber angesichts der Kürze der Zeit zwischen behördlicher Anordnung und Umsetzung »in keiner Weise in Betracht gezogen worden«. Paris habe damit gegen die Menschenrechtskonvention der EU verstoßen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2020, Seite 6, Ausland

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