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Aus: Ausgabe vom 06.05.2020, Seite 5 / Inland

BGH: Erstes Verfahren im VW-Dieselskandal

Karlsruhe. Besitzern von VW-Autos könnte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) Schadenersatz wegen des Dieselskandals zustehen. Die obersten Richter zeigten sich am Dienstag in einer vorläufigen Einschätzung skeptisch gegenüber der Darstellung von Volkswagen, Besitzern von Kfz mit Dieselmotor sei durch die unzulässige Abgastechnik in ihren Fahrzeugen kein Schaden entstanden. Konkret geht es in dem Verfahren um die Klage eines Besitzers, der seinen Pkw zurückgeben will und dafür den vollen Kaufpreis fordert. Es ist das erste BGH-Verfahren zum VW-Dieselskandal. (dpa/jW)