Zum Inhalt der Seite

800-Quadratmeter-Grenze in Bayern gekippt

München. Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die Regelung einer Obergrenze von 800 Quadratmetern für die Ladenöffnung gekippt. In einer einstweiligen Anordnung gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag einem Antrag der »KaDeWe Group« statt, die in München mit dem Luxuswarenhaus Oberpollinger vertreten ist. Die Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Eindämmung der Coronapandemie verstoße in diesem Punkt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, erklärte der VGH. Gegen die Entscheidung, die nur für Bayern gilt, gibt es keine Rechtsmittel. (jW/Reuters)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.04.2020, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!