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Aus: Ausgabe vom 28.04.2020, Seite 2 / Inland

800-Quadratmeter-Grenze in Bayern gekippt

München. Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die Regelung einer Obergrenze von 800 Quadratmetern für die Ladenöffnung gekippt. In einer einstweiligen Anordnung gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag einem Antrag der »KaDeWe Group« statt, die in München mit dem Luxuswarenhaus Oberpollinger vertreten ist. Die Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Eindämmung der Coronapandemie verstoße in diesem Punkt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, erklärte der VGH. Gegen die Entscheidung, die nur für Bayern gilt, gibt es keine Rechtsmittel. (jW/Reuters)