Gegründet 1947 Dienstag, 17. Juni 2025, Nr. 137
Die junge Welt wird von 3011 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 04.02.2020, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Ausgleich bei Flugausfall wegen Streiks

Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt hat die Rechte von Reisenden bei Flugausfällen wegen eines Streiks gestärkt. Passagiere haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern, entschied das Gericht am Donnerstag in Frankfurt am Main. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet zunächst eine Schlappe für den Billigflieger Ryanair. Im Konflikt mit Ryanair um den Abschluss eines Tarifvertrages hatte die Pilotengewerkschaft »Vereinigung Cockpit« im August 2018 zu einem Streik aufgerufen. Zahlreiche Verbindungen mussten gestrichen werden. Mehrere betroffene Reisende traten ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister ab. Dessen Klage auf Ausgleich hatte dem Gericht zufolge Erfolg. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft

                                                                   junge Welt stärken: 1.000 Abos jetzt!