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»City Hostel« verstößt gegen UN-Sanktionen

Berlin. Das Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin muss schließen. Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt wies am Dienstag die Klage des Betreibers gegen das Bezirksamt Berlin-Mitte ab, das den Betrieb des »City Hostels« untersagt hatte. Die Behörde berief sich dabei auf eine EU-Verordnung, mit der die gegen Nordkorea wegen seines Atomprogramms verhängten UN-Sanktionen umgesetzt werden sollen. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. Die Klägerin, eine GmbH, betreibt seit 2007 das Hostel auf dem Botschaftsgelände. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.01.2020, Seite 4, Inland

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