Berlin. Das Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin muss schließen. Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt wies am Dienstag die Klage des Betreibers gegen das Bezirksamt Berlin-Mitte ab, das den Betrieb des »City Hostels« untersagt hatte. Die Behörde berief sich dabei auf eine EU-Verordnung, mit der die gegen Nordkorea wegen seines Atomprogramms verhängten UN-Sanktionen umgesetzt werden sollen. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. Die Klägerin, eine GmbH, betreibt seit 2007 das Hostel auf dem Botschaftsgelände. (AFP/jW)