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Schiffahrt: Strengere Schwefelgrenzwerte

Hamburg. Mit dem Jahreswechsel treten für die Schiffahrt neue Umweltregeln in Kraft. Der Brennstoff für die Dieselmotoren an Bord darf ab dem 1. Januar nicht mehr als 0,5 Prozent Schwefel enthalten statt wie bisher 3,5 Prozent. Das sieht das 2012 beschlossene Regelwerk der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMO) vor. Rund 80 Prozent der Schiffe in der deutschen Flotte und auch international werden schätzungsweise auf Treibstoff mit niedrigem Schwefelgehalt umsteigen. Die Aufrüstung mit Reinigungsanlagen oder der Umstieg auf verflüssigtes Erdgas (LNG) spielen eine untergeordnete Rolle. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.12.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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