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Klage zu Sexsklaverei in Südkorea abgewiesen

Seoul. Das Verfassungsgericht in Seoul hat eine Beschwerde gegen ein Abkommen Südkoreas mit Japan zurückgewiesen, mit dem der Streit um die Versklavung koreanischer Frauen in japanischen Soldatenbordellen im Zweiten Weltkrieg beigelegt werden sollte. In ihrer Beschwerde hatten vor drei Jahren 29 Opfer sowie Familien von Überlebenden oder verstorbenen Opfern der Sexsklaverei gefordert, das Abkommen müsse aufgehoben werden. Das neunköpfige Richtergremium teilte am Freitag mit, bei der Übereinkunft von 2015 handle es sich um eine »politische« Vereinbarung, die nicht von den Parlamenten ratifiziert worden sei und somit auch nicht rechtlich bindend sei. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen könne nicht zugelassen werden. Die Opfer und ihre Familien hatten unter anderem argumentiert, das Abkommen sei ohne ihre Zustimmung zustande gekommen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2019, Seite 7, Ausland

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