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Chemnitzer FC: Sie werden ihn nicht los

Foto: Robert Michael/zb/dpa
Angeblich kein Nazi: Der Exkapitän des CFC, Daniel Frahn

Chemnitz. Stürmer Daniel Frahn ist erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung beim Fußballdrittligisten Chemnitzer FC vorgegangen. Das Chemnitzer Arbeitsgericht erklärte die Kündigung des Klubs am Mittwoch für nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis bestehe somit weiterhin. Der CFC teilte mit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. »Die Entscheidung wird damit nicht rechtskräftig. Damit bleibt die Kündigung des Spielers Frahn aufrechterhalten«, hieß es in einer Stellungnahme des Vereins: »Daniel Frahn wird also auch weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Chemnitzer FC teilnehmen.« Frahns Anwalt Christian Schößling hatte vor der Ankündigung der Berufung gesagt, dass sein Mandant am Donnerstag trainieren werde.

Klaus Siemon, Insolvenzverwalter des finanziell weiterhin angeschlagenen Chemnitzer FC, kritisierte das Gericht scharf. »Das Urteil ist ein Skandal«, sagte er dem Sportinformationsdienst: »Wer öffentlich seine rechtsradikale Gesinnung zur Schau stellt, kann doch nicht so einfach wieder in die Mannschaft integriert werden. Ich weiß nicht, wie sich das Gericht die Sache vorstellt.« Der Verein werde »alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen das Urteil anzugehen«.

Der Vertrag des Torschützenkönigs der Vorsaison in der Regionalliga Nordost war am 5. August von den Chemnitzern mit sofortiger Wirkung gekündigt worden. Grund war Frahns Nähe zur rechten Szene – so hatte er etwa beim Auswärtsspiel in Halle im Gästeblock an der Seite der Neonazis von »Kaotic Chemnitz« gestanden. Frahn selbst beteuerte, dass er kein Nazi sei. Schon beim Skandalspiel im März gegen VSG Altglienicke (4:4), das wegen Trauerbekundungen von CFC-Anhängern für den verstorbenen Neonazi und Chemnitz-Fan Thomas Haller in die Schlagzeilen geriet, hatte Frahn für Wirbel gesorgt. Er hielt nach einem Treffer ein T-Shirt mit der Aufschrift »Support your local Hools« (Unterstütze deine lokalen Hooligans) hoch. Er wurde daraufhin gesperrt und zu einer Geldstrafe verurteilt. (sid/jW)

junge Welt

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Erschienen am 12.12.2019, Sport

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