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Nach Parlamentswahl
Polens Regierung scheitert vor Gericht
Warschau. Der Oberste Gerichtshof Polens hat am Dienstag im ersten von sechs Wahlkreisen die von der regierenden PiS beantragte Neuauszählung der Stimmen der jüngsten Parlamentswahl abgelehnt. Die Richter entschieden, dass ein knappes Ergebnis keine Grundlage für eine Neuauszählung sei, da hierfür ein konkreter Verdacht auf Wahlbetrug oder andere Verstöße gegen die Wahlordnung vorliegen müsse.
Die PiS hatte am 13. Oktober erneut die absolute Mehrheit im Sejm errungen, ihre Dominanz im Senat jedoch verloren. Dort stellt sie künftig nur noch 48 von 100 Senatoren. (dpa/jW)
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