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Gericht: Neonazis dürfen gegen Israel hetzen

Münster. Die Polizei in Dortmund darf die Parole »Nie, nie, nie wieder Israel« bei einem Neonaziaufmarsch nicht verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag in einem Eilverfahren entschieden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei durch die Parole nicht erfüllt, erklärten die Richter. Die Polizei hatte argumentiert, dass die Parole einen einschüchternden und antisemitischen Charakter habe und nahm das Verbot in den Auflagenkatalog für die in Dortmund regelmäßig stattfindenden Neonaziaufmärsche auf. Dagegen gingen die Rechten mit einem Eilantrag vor und hatten nun wie schon in erster Instanz auch vor Nordrhein-Westfalens höchstem Verwaltungsgericht Erfolg. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2019, Seite 15, Antifaschismus

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