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02.10.2019
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Hinweis
In der Printausgabe vom 28./29. September fehlte bei den Illustrationen des Artikels »Selbstbildnisse« über den Maler Otto Nagel (Seite 12/13) die Nennung der Bildquellen. Es handelt sich jeweils um die VG Bild-Kunst. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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