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Internationaler Strafgerichtshof

Berufung gegen Freilassung von ivorischem Expräsidenten

Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Unterstützer von Laurent Gbagbo nehmen an einer Kundgebung in Den Haag, dem Sitz des Internationalen Strafgerichtshof, teil (15.1.2019)

Den Haag. Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofes hat Berufung gegen die Freilassung des früheren Präsidenten der Republik Côte d’Ivoire, Laurent Gbagbo, eingelegt. Die Gründe für den Freispruch seien nicht zulässig, heißt es in dem schriftlichen Antrag von Chefanklägerin Fatou Bensouda vom Montag. Sie fordert einen neuen Prozess vor dem Weltstrafgericht in Den Haag.

Im Prozessverlauf von drei Jahren konnten die Vorwürfe wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit gegen Gbagbo und den früheren ivorischen Jugendminister Charles Blé Goudé nicht erhärtet werden. Im Februar wurden die beiden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der 73jährige Ex-Präsident wohnt zur Zeit in Belgien, sein Vertrauter in den Niederlanden.

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2010 hatte Frankreich den ehemaligen IWF-Direktor Alassane Ouattara auserkoren, um Gbagbo bei den Präsidentschaftswahlen aus der Regierung zu putschen. Mit Hilfe internationaler Truppen und Ouattara-nahen Rebellen aus dem Norden wurde das Land militärisch eingenommen und Gbagbo nach seinem Sturz mit Hilfe des Weltstrafgerichts kriminalisiert. (dpa/jW)

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Erschienen am 17.09.2019, Ausland

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