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Aus: Ausgabe vom 12.06.2019, Seite 4 / Inland

Missbrauch: Keine Entschädigungsregelung

Hannover. Nach Bekanntwerden von inzwischen 600 Missbrauchsfällen plant die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) derzeit keine allgemeine Entschädigungsregelung für Betroffene. »Das Thema Entschädigungen muss jede Landeskirche selber regeln«, sagte Oberkirchenrat Nikolaus Blum am Dienstag in Hannover bei einem Expertentag der EKD zum Thema Missbrauch. Allerdings richtet die EKD vom 1. Juli an eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle für Betroffene ein. Erst im vergangenen Herbst hatte die EKD eine zentrale Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch beschlossen, die katholische Kirche tut dies seit 2010. Sie zahlt Opfern als symbolische Anerkennung ihres Leids mindestens 5.000 Euro. (dpa/jW)

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