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G-20-Prozess: Zweifel an Ermittlungsakten

Hamburg. Im »Elbchaussee«-Prozess gegen fünf Beschuldigte, die während der Proteste gegen den G-20-Gipfel in Hamburg am 7. Juli 2017 Straftaten begangen haben sollen, hat das Gericht Zweifel an den polizeilichen Ermittlungsakten geäußert. Das meldete am Donnerstag der NDR. In einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg von Anfang März heiße es, auf das »geschriebene Wort« sei »wenig Verlass«. Demnach sollen Zeugen die ihnen in den Akten zugeschriebenen Aussagen in der Hauptverhandlung entschieden bestritten und als »Quatsch« bezeichnet haben. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.04.2019, Seite 4, Inland

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