-
26.04.2019
- → Inland
G-20-Prozess: Zweifel an Ermittlungsakten
Hamburg. Im »Elbchaussee«-Prozess gegen fünf Beschuldigte, die während der Proteste gegen den G-20-Gipfel in Hamburg am 7. Juli 2017 Straftaten begangen haben sollen, hat das Gericht Zweifel an den polizeilichen Ermittlungsakten geäußert. Das meldete am Donnerstag der NDR. In einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg von Anfang März heiße es, auf das »geschriebene Wort« sei »wenig Verlass«. Demnach sollen Zeugen die ihnen in den Akten zugeschriebenen Aussagen in der Hauptverhandlung entschieden bestritten und als »Quatsch« bezeichnet haben. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!