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Verkaufsoffene Sonntage in Berlin rechtswidrig

Berlin. Die verkaufsoffenen Sonntage anlässlich verschiedener Messen und Veranstaltungen in Berlin im Jahr 2018 waren rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Die Sonntagsöffnungen waren anlässlich der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale, der Internationalen Tourismus-Börse Berlin und der »Berlin Art Week« von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales festgelegt worden. Dagegen hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geklagt. Das Gesetz verlange für die Terminfestlegung einer Sonntagsöffnung im gesamten Stadtgebiet ein öffentliches Interesse. Das aber lag nach Auffassung der Richter in keinem Fall vor. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.04.2019, Seite 2, Inland

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