-
30.01.2019
- → Kapital & Arbeit
EuGH-Generalanwalt: CETA EU-rechtskonform
Luxemburg. Das im Handelsabkommen EU–Kanada (CETA) vorgesehene System zur Streitschlichtung zwischen privaten Kapitalgebern und Staaten verstößt nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, nicht gegen Unionsrecht. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts sei »eng begrenzt«, heißt es in Bots am Dienstag vorgelegten Schlussanträgen. Kritiker befürchten, dass Unternehmen Staaten verklagen und so unliebsame Gesetze verhindern können. CETA war im September 2017 vorläufig in Kraft getreten. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!