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Aus: Ausgabe vom 30.01.2019, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EuGH-Generalanwalt: CETA EU-rechtskonform

Luxemburg. Das im Handelsabkommen EU–Kanada (CETA) vorgesehene System zur Streitschlichtung zwischen privaten Kapitalgebern und Staaten verstößt nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, nicht gegen Unionsrecht. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts sei »eng begrenzt«, heißt es in Bots am Dienstag vorgelegten Schlussanträgen. Kritiker befürchten, dass Unternehmen Staaten verklagen und so unliebsame Gesetze verhindern können. CETA war im September 2017 vorläufig in Kraft getreten. (AFP/jW)

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