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Tarifverträge dürfen Organisierte bevorzugen

Karlsruhe. Gewerkschaftsmitglieder und nicht organisierte Beschäftigte dürfen im Tarifvertrag unterschiedlich behandelt werden. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Beschäftigten zurück, der sich durch eine sogenannte Differenzierungsklausel benachteiligt sah. Diese legen in Tarifverträgen fest, dass bestimmte Regelungen nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2018, Seite 5, Inland

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