Zum Inhalt der Seite

Tarifverträge dürfen Organisierte bevorzugen

Karlsruhe. Gewerkschaftsmitglieder und nicht organisierte Beschäftigte dürfen im Tarifvertrag unterschiedlich behandelt werden. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Beschäftigten zurück, der sich durch eine sogenannte Differenzierungsklausel benachteiligt sah. Diese legen in Tarifverträgen fest, dass bestimmte Regelungen nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2018, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen