-
11.12.2018
- → Ausland
EuGH-Urteil: Ausstieg aus »Brexit« möglich
Luxemburg. Großbritannien hat gemäß EU-Recht die Möglichkeit, einseitig aus dem »Brexit«-Abkommen auszusteigen. Dies entschied am Montag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die EU-Kommission und der EU-Ministerrat hatten vor dem EuGH argumentiert, dass sich das Verfahren nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen lasse. Dem erteilte der Gerichtshof eine Absage. Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei »in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten« in Großbritannien möglich. Dies gelte solange, bis das Abkommen in Kraft tritt oder die vorgesehene Austrittsfrist einschließlich möglicher Verlängerungen abgelaufen sei. Großbritannien könne unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU bleiben, sobald dem Rat schriftlich mitgeteilt werde, dass es eine »eindeutige und bedingungslose Entscheidung« zum Verbleib gebe. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!